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Wohnungseigentum von A – Z

 

Wohnungseigentum in Stichworten

 

Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.

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Begriff Definition
Insolvenz
Unter Insolvenz wird Zahlungsunfähigkeit verstanden, die zu einem Gerichtsverfahren führt. Früher auch als „Konkurs“ bezeichnet. Bei Insolvenz eines Vertragspartners ist zu befürchten, dass Forderungen gar nicht oder nur mit geringen Quoten befriedigt werden (GdW-Informationen 2/2019 Seite 10f: Pleite einer Verwalterin).
Instandhaltungsfond
Ist eine andere Bezeichnung für die Rücklage. Siehe Rücklage, Mindestrücklage, Erhaltungsarbeiten.
Intelligente Messeinrichtungen („Smart Meter“)
Werden Messeinrichtungen genannt, die fernabgelesen werden können (GdW-Informationen 4/2022 Seite 11: Kein Unterlassungsanspruch wegen Installation von (intelligenten) Messeinrichtungen).
Jahresabrechnung
Siehe Abrechnung.
Kältekosten
Wenn eine gemeinsame Versorgungsanlage für Kälte vorhanden ist, sind die Kosten für die Erzeugung der Kälte (ebenso wie Heizkosten) abzurechnen und auf die einzelnen Abnehmer zu verteilen.
Kamin
Ein Kamin ist ein Abzugsrohr für Abgase, das einen allgemeinen Teil der Liegenschaft darstellt. Die Kosten der Sanierung sind daher von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.
Kauf

Ist der entgeltliche Erwerb. Ziel eines Kaufes ist der Erwerb von Eigentum, wozu es einerseits einer Parteieneinigung, andererseits der Übergabe des Objektes bedarf. Bei unbeweglichen Gegenständen ist die Eintragung im Grundbuch erforderlich um Eigentum zu erwerben (GdW-Informationen 2/2014 Seite 2ff: Kauf einer (gebrauchten) Eigentumswohnung; GdW-Informationen 1/2018 Seite 6ff: Kaufoption von Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen; GdW-Informationen 2/2018 Seite 5ff: Kauf vom Bauträger).

Kaufvertrag
Durch einen Kaufvertrag werden die vereinbarten Bedingungen eines Kaufs festgehalten. Bei Liegenschaften wird üblicherweise eine Treuhandschaft für den Kaufpreis vereinbart. Wenn eine grundbücherliche Eintragung erfolgen soll, ist es notwendig, dass die Unterschriften beglaubigt sind. Siehe Kauf.
Kaution
Ist eine Sicherstellung und wird insbesondere bei Mietverträgen üblicherweise vereinbart. Sowohl die Höhe der Kaution als auch die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme werden vertraglich geregelt.
KFZ-Abstellplatz
Siehe Abstellplatz
Kick-Back-Zahlungen
Sind Zahlungen, die von einem Vertragspartner für die Auftragserteilung geleistet werden.
Klage
Ist der verfahrenseinleitende Schriftsatz in einem streitigen Gerichtsverfahren.
Klagsanmerkung
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine bei Gericht eingebrachte Klage im Grundbuch angemerkt werden. Die Anmerkung der Klage für Zahlungsrückstände von Miteigentümern der Eigentümergemeinschaft gegenüber ist die Voraussetzung zur Durchsetzung des bestehenden Vorzugspfandrechts nach § 27 WEG.
Klavierspiel
Geräuschentwicklungen, die von anderen Bewohnern wahrgenommen werden können, sind im Interesse der übrigen Miteigentümer nur eingeschränkt zulässig (GdW-Informationen 1/2023 Seite 9: Klavierspiel). Siehe auch Ruhestörung.
Klimaanlage

Die nachträgliche Errichtung von Klimaanlagen darf nur mit Zustimmung sämtlicher Miteigentümer erfolgen, weil für die Errichtung der Klimaanlage die Fassade und somit ein allgemeiner Teil der Liegenschaft durchbrochen wird. Bei Vorliegen von besonders berücksichtigungswürdigen Umständen ist eine Ersetzung der Zustimmung der übrigen Miteigentümer im außerstreitigen Gerichtsverfahren denkbar. Die Errichtung einer Klimaanlage ist keine privilegierte Maßnahme (§ 16 WEG, GdW-Informationen 1/2023 Seite 12: Das wichtige Interesse am Einbau einer Klimaanlage; GdW-Informationen 1/2019 Seite 2ff: Klimaanlage). Siehe Beschattung.