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Wohnungseigentum von A – Z

 

Wohnungseigentum in Stichworten

 

Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.

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Begriff Definition
Konkurs
Siehe Insolvenz.
Kontoauszüge
Einerseits gibt es Bankkontoauszüge, andererseits gibt es Aufstellungen von Vorschreibungen und Zahlungen der Miteigentümer, die oft ebenfalls als „Kontoauszüge“ bezeichnet werden.
Kostensteigerung
Um Vorsorge für künftige Kostensteigerungen zu treffen, werden die eingehobenen Akontierungen immer wieder angepasst. Das Ausmaß wird vom Verwalter im Rahmen der Vorausschau angekündigt. Es ist aber auch während des Jahres zulässig die Höhe der Akontierungen neu festzusetzen.
Kostenverteilungsschlüssel
Kostenvoranschläge

Muss der Verwalter einholen, wenn er Arbeiten vergibt, die in größeren, mehr als einjährigen Abständen wiederkommen. Diese müssen vergleichbar sein. Siehe Auftragsvergabe.

Kredit
Siehe Darlehen.
Kündigung des Verwalters
Eine Kündigung des Verwalters ist durch einen Mehrheitsbeschluss möglich und hat mit Dreimonatsfrist zum Jahresende zu erfolgen. Eine Befristung von Verträgen mit Kündigungsverzicht ist für höchstens drei Jahre zulässig. Siehe Abberufung des Verwalters
Ladestationen (für Elektroautos)
Wenn es sich um Ladestationen für das Langsamladen handelt, ist das Änderungsrecht des Miteigentümers privilegiert. Wenn ein Miteigentümer die übrigen Miteigentümer über das von ihm geplante Projekt ausführlich informiert und in Aussicht stellt, dass die Arbeiten durchgeführt werden, wenn nicht innerhalb von zwei Monaten ein Widerspruch eines Miteigentümers einlangt, ist die Umsetzung zulässig. Sollte ein Widerspruch einlangen, könnte die Zustimmung der Miteigentümer auch gerichtlich ersetzt werden, wobei die Ortsüblichkeit nicht nachgewiesen werden muss.
Lärm
Lärmentwicklung ist ein großer Störfaktor im Zusammenleben. Wer ungebührlich Lärm erregt, läuft Gefahr von den übrigen Miteigentümern auf Unterlassung geklagt zu werden.
Lastenfreiheit
Wenn Anteile im Grundbuch nicht durch Pfandrechte oder sonstige Rechte anderer Personen belastet sind, spricht man von Lastenfreiheit.
Liegenschaft
Ist das Grundstück samt darauf errichtetem Gebäude. Dieses ist im Grundbuch mit Einlagezahl (EZ) und Katastralgemeinde (KG) ausgewiesen.
Liftkosten
Siehe Aufzugskosten
Liquidität der Eigentümergemeinschaft

Diese wird in der Judikatur sehr hoch bewertet und führt dazu, dass Einwendungen gegen Vorschreibungen und Aufrechnungen gegen Vorschreibungen unzulässig sind, um die Liquidität der Eigentümergemeinschaft nicht zu gefährden. In der Judikatur wird der Wohnungseigentumsvertrag als schlüssiger Aufrechnungsverzicht gewertet, um die Liquidität der Eigentümergemeinschaft zu schützen.

Loggia
Ist ein fünfseitig umschlossener Raum. Die Erhaltungspflicht trifft die Eigentümergemeinschaft, weil es sich um einen Teil der Außenhaut handelt. Siehe Balkon.
Löschungserklärung
Ist die Erklärung eines Gläubigers, oder eines sonstigen Berechtigten, die ausgestellt wird, um die Löschung des Rechtes im Grundbuch zu ermöglichen. Die Unterschriften müssen beglaubigt sein.