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Wohnungseigentum von A – Z

 

Wohnungseigentum in Stichworten

 

Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.

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Begriff Definition
Pfandrecht
Siehe Hypothek.
Pflichtverletzung des Verwalters
Schwere Pflichtverletzungen des Verwalters können zur Abberufung des Verwalters aus wichtigem Grund führen. Mehrere leichtere Pflichtverletzungen gemeinsam können dafür ebenfalls ausreichen (GdW-Informationen 3/2023 Seite 14: Abberufung des Verwalters wegen grober Pflichtverletzung; GdW-Informationen 1/2017 Seite 9ff: Wieder gerichtliche Abberufung eines Verwalters; GdW-Informationen 2/2016 Seite 13f: GdW-Mitglied bewirkt gerichtliche Abberufung des Verwalters).
Photovoltaik
Photovoltaikanlagen gehören derzeit zu großen Streitpunkten, soweit es sich nicht um die Errichtung von derartigen Anlagen auf den Dächern von Reihenhäusern handelt. Die gesetzlichen Regelungen machen die nachträgliche Errichtung von Photovoltaikanlagen im Wohnungseigentum derzeit noch nahezu unmöglich (GdW-Informationen 1/2023 Seite 9f: Photovoltaik am Dach).
Pönale
Ist eine vereinbarte Strafzahlung für Vertragsverletzung.
Prekarium
Ist eine Bittleihe (also eine unentgeltliche Überlassung gegen jederzeitigen Widerruf).
Protokoll
Protokolle werden vom Gericht in jeder Verhandlung angefertigt. Auch bei Eigentümerversammlungen sollte Protokoll geführt werden und dieses Protokoll sollte zeitnah an die Miteigentümer übersendet werden. Im Protokoll finden sich regelmäßig auch Beschlussverlautbarungen.
Rangordnung
Es gibt verschiedene Arten von Rangordnungen (wie die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung des Wohnungseigentums, die Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung und die Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung). Gemeinsam ist den Rangordnungen, dass sie Platzhalter für künftige Eintragungen im Grundbuch sind.
Rangprinzip des Grundbuchs
Im Grundbuch werden Eintragungen mit Tagebuchzahlen (TZ) versehen, um klarzustellen, in welcher Reihenfolge die Eintragungen erfolgt sind. Die Reihenfolge ist insbesondere bei Pfandrechten erheblich, weil die Befriedigung von Pfandgläubigern entsprechend dem eingetragenen Rang erfolgt. Wer zuerst kommt, hat das bessere Recht. Siehe Vorzugspfandrecht
Ratenplan
Ist eine der Sicherungsmöglichkeiten nach dem Bauträgervertragsgesetz (BTVG). Dabei wird die Auszahlung an den Bauträger entsprechend des Baufortschritts festgelegt.
Räumungsklage
Ist eine Klage, die das unbefugte Benutzen eines Objekts beenden soll. Siehe auch Mietzinsklage.
Rechnungslegung
Der Verwalter ist zur Rechnungslegung über die Ausgaben und Einnahmen der Eigentümergemeinschaft verpflichtet. Die Jahresabrechnung ist bis 30.06. des Folgejahres zu legen. Wenn der Verwalter gekündigt oder abberufen wird, ist er verpflichtet unverzüglich über das Vermögen der Eigentümergemeinschaft Rechnung zu legen (GdW-Informationen 2/2015 Seite 2ff: Abrechnung; GdW-Informationen 1/2015 Seite 2ff: Verwalterwechsel erfolgreich – Was nun?).
Rechtsdurchsetzung
Die Durchsetzung von Rechten erfolgt in der Regel über Gerichte oder Behörden. Für die Durchsetzung der Minderheitsrechte ist eine entsprechende Antragstellung durch Miteigentümer erforderlich.
Rechtsprechung
Siehe Judikatur.
Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung kann von jeder Person abgeschlossen werden, nicht aber für die Eigentümergemeinschaft. Wenn eine solche Versicherung Deckung gewährt, werden in diesem Umfang sowohl die Gerichtskosten und die eigenen Anwaltskosten getragen als auch die gegnerischen Anwaltskosten, falls das Gericht den Versicherungsnehmer zum Ersatz der Kosten verpflichtet (GdW-Informationen 3/2010 Seite 4).

Rekurs
Ist das Rechtsmittel gegen Beschlüsse des Gerichts.