GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Leserfragen des Immo-Kurier
Ich bin Mieterin in einem Haus, das vom Ausbau der U2/U5 massiv betroffen ist. Viel Staub und Lärm, Vibrationen, Schlammeintritt im Keller, keine Parkplätze mehr in der näheren Umgebung. Kann ich um Mietzinsminderung ansuchen? Wie viel steht mir zu?
Wenn es zu einer massiven Belästigung durch Staub, Lärm und Vibrationen kommt, ist davon auszugehen, dass ein Mietzinsminderungsanspruch zusteht. Die genaue Höhe ist nicht feststellbar, da diese individuell im Einzelfall bei Auseinandersetzungen vom Gericht festgelegt wird. Wenn Sie Vertretung in derartigen Angelegenheiten brauchen, können Sie sich einerseits an verschiedene Mieterinteressensvertretungen, aber auch an die Arbeiterkammer oder Anwälte wenden.