GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth gibt Auskunft am Kurier-Wohntelefon.
Ich bewohne eine Hauptmietwohnung in Wien und würde demnächst gerne zwei von vier Zimmer als Atelier bzw. Ordination nutzen. Darf ich das oder benötige ich dafür eine separate Genehmigung?
Wenn eine Wohnung gemietet wurde, kann die Verwendung von einigen Zimmern als Atelier oder Ordination eine widmungswidrige Verwendung darstellen und als Kündigungsgrund geltend gemacht werden. Sinnvoll in solchen Situationen ist es, mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen und den Vertrag dementsprechend zu modifizieren. Zu beachten ist auch, dass es einen Kündigungsgrund darstellt, wenn eine Wohnung nicht für eigene Wohnzwecke genutzt wird. Dem eigenen Wohnzweck ist ein Wohnzweck von nahen Angehörigen gleich zu halten.