GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth gibt Auskunft am Kurier-Wohntelefon.
In unserem Haus wird das Dachgeschoß ausgebaut. Die Verwaltung will nun von allen Eigentümern eine Vollmacht. Soll ich so etwas unterschreiben? Welche Risiken gehe ich damit ein?
Bei der Erteilung einer Vollmacht ist immer auf den Umfang der Vollmacht zu achten. Eine ganz allgemeine Vollmacht für den Dachgeschoßausbau birgt vielfältige Gefahren. Dabei sollte grundsätzlich auch berücksichtigt werden, welche Zustimmungen bereits erteilt wurden bzw. welche Zustimmungsverpflichtungen sich bereits in abgeschlossenen Verträgen finden. Über das Ausbauprojekt sollte man sich als Miteigentümer informieren und versuchen, eine Vereinbarung zustande zu bringen, die Gefahren im Zusammenhang mit dem Dachgeschoßausbau absichert. Ein Dachgeschoßausbau bringt für die übrigen Miteigentümer unter anderem die Gefahr mit sich, dass im Zuge des Ausbaus – aus welchen Gründen auch immer – das Dach offen bleibt und Wasser eindringen kann. Gründe dafür können zum Beispiel Zahlungsunfähigkeit des Ausbaues, Insolvenz der Baufirma oder ein Baustopp durch die Baubehörde weil nicht den Plänen entsprechend gebaut wird sein.