GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth gibt Auskunft am Kurier-Wohntelefon.
Wir sind Mieter in einem renovierungsbedürftigen Haus. Das Stiegenhaus und der Sockel der Fassade sind in einem schlechten Zustand. Den Hausbesitzer interessiert der Zustand der Hauses nicht. Ich habe die Verwaltung darauf aufmerksam gemacht, aber es tut sich nichts. Was kann man in so einem Fall tun?
Das Mietrechtsgesetz sieht die Möglichkeit vor, einen Antrag auf Durchführung der notwendigen Erhaltungsarbeiten einzubringen. Dieser Antrag ist (wo vorhanden) bei der Schlichtungsstelle, ansonsten bei Gericht, einzubringen. Dabei geht es um Arbeiten die die Bausubstanz betreffen, nicht um rein optische Mängel, wie beispielsweise den Anstrich. Diese essenzielen Maßnahmen können gegen den Hauseigentümer durchgesetzt werden, im Extremfall sogar durch eine Zwangsverwaltung.