GdW Beraterin RA Mag. Sigrid Räth beantwortet Fragen am KURIER-Wohntelefon
Ich bin Eigentümerin einer Ferienwohnung. Wir haben den alten Hausverwalter gekündigt. Der neue Verwalter hat bis jetzt keine Unterlagen vom früheren Verwalter bekommen. Auch die Rücklage in der Höhe von € 25.000,00 ist noch nicht angekommen. Die neue Verwaltung hat die Herausgabe mehrfach urgiert, doch bis jetzt ist nichts passiert. Was können wir tun?
Wenn der gekündigte Verwalter weder das Vermögen der Eigentümergemeinschaft noch die Unterlagen herausgibt, kann mit einem Außerstreitverfahren dagegen vorgegangen werden. Antragsteller ist die Eigentümergemeinschaft (vertreten durch den neuen Hausverwalter) und Antragsgegner ist der frühere Hausverwalter. In diesem Verfahren kann sowohl die Abrechnung eingefordert werden, als auch die Herausgabe des Überschusses. Es kann auch die Herausgabe der Unterlagen der Eigentümergemeinschaft an den neuen Verwalter als Vertreter der Eigentümergemeinschaft durchgesetzt werden.