Neu gibt es zukünftig Zoom-Workshops zu verschiedenen Themen des Wohnungseigentumsrechts. Der nächste Workshop wird am 19.11.2024 zwischen 17:00 und 19:00 Uhr stattfinden. Diese Workshops werden von RA Mag. Sigrid Räth veranstaltet. Wir ersuchen um Anmeldung unter
Aktuelles | GdW
Workshops
Glossar Wohnungseigentum von A-Z
Unser Glossar Wohnungseigentum von A-Z wurde auf der Homepage neu gestaltet und enthält auch Verweise, sodass das Auffinden und Suchen von Fachbegriffen leichter möglich ist. Wir freuen uns, wenn Sie davon Gebrauch machen.
Für Mitglieder steht das neue und erweiterte Stichwortverzeichnis im Login-Bereich zum download bereit.
Wir feiern 60 Jahre GdW
Vor 60 Jahren wurde die GdW gegründet – ein Grund zum Feiern. Nur durch die Treue und Unterstützung unserer Mitglieder ist es uns möglich, heuer das 60-Jahr-Jubiläum zu begehen. Wir sagen Danke!
Zu diesem Anlass haben wir einen Relaunch unserer Webseite durchgeführt. Auch die vierteljährlich erscheinenden GdW-Informationen haben eine Überarbeitung erfahren. Wir hoffen, durch das neue Erscheinungsbild die Übersichtlichkeit und Lesbarkeit zu erhöhen.
Kündigung des Verwalters
Ein Kündigungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ist dem Verwalter rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. Ein formloser Zugang der Kündigungserklärung ist dafür ausreichend. Zu beachten ist dabei die Erleichterung zur Fassung eines Mehrheitsbeschlusses durch die Wohnrechtsnovelle 2022. Detaillierte Informationen zu Beschlussfassungen finden Sie in den GdW-Informationen 3/2022.
Die Kündigungserklärung muss bis 30.09. bei der Verwaltung eingehen. Heuer ist der 30. September jedoch ein Samstag, sodass eine entsprechende Zeitreserve eingeplant werden sollte. Ein Zugang am 01. Oktober ist zu spät.
Stichtag 30. Juni 2023
Die GdW erinnert,
- dass die Frist für eine gerichtliche Anfechtung der Abrechnung aus dem Jahr 2019 schon bald, weil am 30. Juni d.J. abläuft.
- dass die am 30. Juni fälligen Abrechnungen gemäß § 20 Abs 3 iVm § 34 WEG
- vollständig (detailliert, individualisiert)
- richtig (rechnerisch und inhaltlich)
- nachvollziehbar (mit den Belegen)
sein müssen. - dass ein Einspruch der Heizkostenabrechnung binnen 6 Monaten erfolgen muss.
Wir informieren Sie gerne über die Details.
Energieeffizienz-Reformgesetz 2023
Die GdW nimmt Stellung zum Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 - EEff-RefG 2023
Entwurf Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Die GdW nimmt Stellung zum Entwurf Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWG
Stichtag 1. Juli 2022
Ab 01.07.2022 tritt der zweite Teil der Novelle zum WEG in Kraft. Inhalt des zweiten Teils ist einerseits die Einführung einer Mindestrücklage, andererseits wird es ab diesem Zeitpunkt eine zweite Berechnungsmöglichkeit für Mehrheitsbeschlüsse geben. Weiters wird dadurch die Definition des Dominators verändert und dem Verwalter die Möglichkeit eingeräumt, dass er Eigentümerversammlungen ganz oder teilweise elektronisch durchführen darf. Mit einer Verpflichtung ist das nicht verbunden.
Genauere Informationen zu diesen Themen finden Sie insbesondere in der GdW-Information 1/2022 und in der kommenden GdW-Information.
Inhalt WEG Novelle 2022
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen durch die WEG Novelle 2022 sind:
- § 16 WEG: privilegierte Änderungen können leichter durchgesetzt werden – ab 01.01.2022
- § 20 Abs 4 WEG: der Verwalter darf bei Kreditaufnahme Einmalzahlungen zulassen – ab 01.01.2022
- § 20 Abs 8 WEG: der Verwalter ist verpflichtet die Adressen der Eigentümer bekannt zu geben – ab 01.01.2022
- § 24 Abs 4 WEG: eine Mehrheit ist auch gegeben, wenn 2/3 der abgegebenen Stimmen, die zumindest 1/3 aller Anteile darstellen, dafür stimmen. Damit verbunden sind Änderungen in vielen Verweisen im WEG – ab 01.07.2022
- § 25 WEG: der Verwalter darf Eigentümerversammlungen auch ganz oder teilwiese elektronisch durchführen – ab 01.07.2022
- § 30 WEG: die Definition des Dominators ist verändert – ab 01.07.2022
- § 31 WEG: es gibt eine Mindestrücklage – ab 01.07.2022
- § 34 WEG: die Abrechnung darf auch elektronisch übermittelt werden – ab 01.01.2022
- § 58g Abs 5 WEG: befristete Änderungsmöglichkeit für den Nutzwert von Geschäftslokalen – ab 01.01.2022
- § 58g Abs 6 WEG: Verlängerung der Frist für die Abhaltung der Eigentümerversammlung – ab 01.01.2022
Die Zeitschrift GdW Informationen 1/2022 wird sich ausführlich mit diesen Themen beschäftigen.
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die GdW nimmt Stellung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
WEG-Novelle 2022
Heute wurde die Novelle zum WEG veröffentlicht.
Teilweise gelten die Änderungen ab 1.1.2022, teilweise ab 1.7.2022.
Was ist neu?
Neue Regelungen für Beschlüsse gelten.
Die Bedeutung von Schweigen ändert sich.
Änderungen werden erleichtert.
Und so einiges mehr.
Willkommen auf unserer neuen Website
Alles hat seine Zeit zur Erneuerung. Wir freuen uns, Ihnen unsere Website nun im neuen Online-Gewand vorstellen zu dürfen. Bei gleich bleibender inhaltlicher Qualität bietet sie neue technische Standards.
Neue Beratungszeiten
Sehr geehrtes Mitglied der GdW! Für Sie haben wir unsere Beratungsmöglichkeiten bestmöglich angepasst. Unsere Erreichbarkeit wurde vereinheitlicht. Ab Jänner 2022 sind wir nun Montag, Mittwoch und Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Unsere Berater erreichen Sie Montag und Mittwoch unter der Telefonnummer 0664 / 214 91 75.
An Donnerstagen unter 0664 / 995 10 149 (RA Mag. Sigrid Räth), 0664 / 214 91 75 (Dr. Werner Steiner) und 0660 / 175 59 42 (em. RA Dr. Wolfgang Schwarz).
Weiterhin bleibt die bewährte Möglichkeit Anfragen per E-Mail oder Brief zu übermitteln aufrecht (E-Mail-Anfragen werden in der Regel innerhalb einer Woche beantwortet, postalische Beantwortung dauert durch den Postweg etwas länger).
Bauordnungsnovelle 2021
Die GdW nimmt Stellung zur Bauordnungsnovelle 2021 Land Wien