Die GdW nimmt Stellung zum Energieeffizienz-Reformgesetz 2023 - EEff-RefG 2023
Aktuelles | GdW
Energieeffizienz-Reformgesetz 2023
Entwurf Erneuerbare-Wärme-Gesetz
Die GdW nimmt Stellung zum Entwurf Erneuerbare-Wärme-Gesetz - EWG
Stichtag 1. Juli 2022
Ab 01.07.2022 tritt der zweite Teil der Novelle zum WEG in Kraft. Inhalt des zweiten Teils ist einerseits die Einführung einer Mindestrücklage, andererseits wird es ab diesem Zeitpunkt eine zweite Berechnungsmöglichkeit für Mehrheitsbeschlüsse geben. Weiters wird dadurch die Definition des Dominators verändert und dem Verwalter die Möglichkeit eingeräumt, dass er Eigentümerversammlungen ganz oder teilweise elektronisch durchführen darf. Mit einer Verpflichtung ist das nicht verbunden.
Genauere Informationen zu diesen Themen finden Sie insbesondere in der GdW-Information 1/2022 und in der kommenden GdW-Information.
Inhalt WEG Novelle 2022
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen durch die WEG Novelle 2022 sind:
- § 16 WEG: privilegierte Änderungen können leichter durchgesetzt werden – ab 01.01.2022
- § 20 Abs 4 WEG: der Verwalter darf bei Kreditaufnahme Einmalzahlungen zulassen – ab 01.01.2022
- § 20 Abs 8 WEG: der Verwalter ist verpflichtet die Adressen der Eigentümer bekannt zu geben – ab 01.01.2022
- § 24 Abs 4 WEG: eine Mehrheit ist auch gegeben, wenn 2/3 der abgegebenen Stimmen, die zumindest 1/3 aller Anteile darstellen, dafür stimmen. Damit verbunden sind Änderungen in vielen Verweisen im WEG – ab 01.07.2022
- § 25 WEG: der Verwalter darf Eigentümerversammlungen auch ganz oder teilwiese elektronisch durchführen – ab 01.07.2022
- § 30 WEG: die Definition des Dominators ist verändert – ab 01.07.2022
- § 31 WEG: es gibt eine Mindestrücklage – ab 01.07.2022
- § 34 WEG: die Abrechnung darf auch elektronisch übermittelt werden – ab 01.01.2022
- § 58g Abs 5 WEG: befristete Änderungsmöglichkeit für den Nutzwert von Geschäftslokalen – ab 01.01.2022
- § 58g Abs 6 WEG: Verlängerung der Frist für die Abhaltung der Eigentümerversammlung – ab 01.01.2022
Die Zeitschrift GdW Informationen 1/2022 wird sich ausführlich mit diesen Themen beschäftigen.
Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Die GdW nimmt Stellung zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
WEG-Novelle 2022
Heute wurde die Novelle zum WEG veröffentlicht.
Teilweise gelten die Änderungen ab 1.1.2022, teilweise ab 1.7.2022.
Was ist neu?
Neue Regelungen für Beschlüsse gelten.
Die Bedeutung von Schweigen ändert sich.
Änderungen werden erleichtert.
Und so einiges mehr.
Willkommen auf unserer neuen Website
Alles hat seine Zeit zur Erneuerung. Wir freuen uns, Ihnen unsere Website nun im neuen Online-Gewand vorstellen zu dürfen. Bei gleich bleibender inhaltlicher Qualität bietet sie neue technische Standards.
Neue Beratungszeiten
Sehr geehrtes Mitglied der GdW! Für Sie haben wir unsere Beratungsmöglichkeiten bestmöglich angepasst. Unsere Erreichbarkeit wurde vereinheitlicht. Ab Jänner 2022 sind wir nun Montag, Mittwoch und Donnerstag von 15.00 - 18.00 Uhr telefonisch für Sie erreichbar.
Unsere Berater erreichen Sie Montag und Mittwoch unter der Telefonnummer 0664 / 214 91 75.
An Donnerstagen unter 0664 / 995 10 149 (RA Mag. Sigrid Räth), 0664 / 214 91 75 (Dr. Werner Steiner) und 0660 / 175 59 42 (em. RA Dr. Wolfgang Schwarz).
Weiterhin bleibt die bewährte Möglichkeit Anfragen per E-Mail oder Brief zu übermitteln aufrecht (E-Mail-Anfragen werden in der Regel innerhalb einer Woche beantwortet, postalische Beantwortung dauert durch den Postweg etwas länger).
Bauordnungsnovelle 2021
Die GdW nimmt Stellung zur Bauordnungsnovelle 2021 Land Wien
Entwurf WEG-Novelle 2022
Die GdW nimmt Stellung zum Ministerialentwurf WEG-Novelle 2022.
Im Gedenken an den Vereinsgründer
In Dankbarkeit und mit großer Hochachtung denken wir an Herrn Prof. Dr. Josef Mentschl der im Oktober 2020 verstorben ist.
Er war der Gründer und jahrzehntelang die Seele der GdW, des gemeinnützigen Vereines „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. Seine enorme Tatkraft und seine Zivilcourage werden uns Vorbild bleiben, um die Aufgaben des Vereines in seinem Sinne zu erfüllen.
Merkblatt Verwalterwechsel
Im Mitgliederbereich unter Sonderinformationen finden Sie neu ein Merkblatt zur Kündigung und Neubestellung des Verwalters.
Merkblatt Abrechnung
Im Mitgliederbereich unter Sonderinformationen finden Sie neu das Merkblatt Abrechnung zum Download.
COVID-19-Gesetze: Das Bundesministerium für Justiz gegenüber der GdW
Der Obmann der GdW hatte am 5. April 2020 das Bundesministerium für Justiz zu einer Mitteilung eingeladen, ob Wohnungseigentümer (wie Mieter) bei erheblicher Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten sowie Rücklagenbeiträge an Verwalter NICHT zahlen müssten. Denn Frau Bundesministerin für Justiz hatte am 3. April 2020 im Nationalrat festgehalten, dass die Stundungsmöglichkeiten (für Mieter) auch die von diesen zu entrichtenden Betriebskosten umfassen.
Das Bundesministerium für Justiz hiezu: BMJ Stellungnahme