Eine gute Hausverwaltung ist Goldes wert, eine schlechte ein echter Risikofaktor. Denn der Verwalter hat weitreichende Befugnisse, die sich im Außenverhältnis nicht einschränken lassen. (Die Presse, 25.3.2013)
Aktuelles | GdW
Energieausweis NEU
Am 1. Dezember 2012 treten mit dem neuen Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) strengere Regeln für den Energieausweis in Kraft. Wer ab dann als Verkäufer oder Vermieter/Verpächter eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes keinen Energieausweis vorlegt, muss mit Sanktionen rechnen.
Bereits seit 2009 ist der Verwalter verpflichtet, im Rahmen der ordentlichen Verwaltung dafür zu sorgen, dass ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis für das gesamte Gebäude vorhanden ist, soweit nicht von allen Wohnungseigentümern anderes vereinbart oder von der Mehrheit der Wohnungseigentümer anderes beschlossen wird.
Korrektur GdW-Informationen Nr. 4 / 2012
In der Zeitschrift GdW-Informationen Nr. 4/2012 ist leider ein Tippfehler passiert, der in der Online–Version korrigiert ist.
Auf Seite 14 in der ersten Spalte 30. Zeile soll es richtig heissen: "Der Oberste Gerichtshof qualifiziert jede Änderung als Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung."
Erhaltung und Instandhaltung
Die Nr. 1 der GdW-Informationen 2012 ist erschienen.
Die Zeitschrift beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem wichtigen Thema Erhaltung und Instandhaltung im Wohnungseigentum.
Dabei wird unter anderem auch das Spezialthema Fenster aufgegriffen.
Grundsätzlich sind Fenster ein Teil der Außenhaut (bei Kastenfenstern die Außenfenster) und damit von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten ...
Ausführliche Details dazu finden Sie in der Nr. 1 der GdW-Informationen 2012, S. 4-5.
Mitglieder finden die Zeitschrift mit dem Leitartikel hier zum Download.
Vorausschau
Ist Ihr Verwalter seiner Verpflichtung zur Legung einer Vorausschau rechtzeitig und ausreichend nachgekommen?
Der Verwalter ist nach § 20 Abs 2 WEG zwingend verpflichtet, den Wohnungseigentümern bis spätestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode – dh bis 31.12. – auf die in § 24 Abs 5 WEG beschriebene Weise (Aushang im Haus und Zustellung an jeden Miteigentümer) eine Vorausschau zur Kenntnis zu bringen.
Aus der Vorausschau haben sich die in absehbarer Zeit notwendigen ... Erhaltungs- ... Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie ... die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen zu ergeben ...
Energieausweis
Die GdW nimmt Stellung zum Entwurf eines Energieausweis-Vorlage-Gesetzes 2012 – EAVG 2012
Die GdW tritt gegen eine verschärfte Haftung der Wohnungseigentümer durch das Energieausweisvorlagegesetz auf und dafür, den Verwalter stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt.
Die komplette Stellungnahme der GdW und der Gessetzesentwurf kann hier abgerufen werden.
Lobbying-Gesetz
Die GdW nimmt Stellung zum Entwurf eines Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetzes – LobbyG
Im Zuge des Begutachtungsverfahrens hat die GdW aufgezeigt, dass Vereine (wie die GdW), die sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen finanzieren, gemeinnützig und parteiungebunden agieren, vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes auszunehmen sind. Denn Sinn und Zweck des Gesetzentwurfs soll ja sein, eigennützig tätige Personen und Vereinigungen zu erfassen, was jedoch bei einer Vereinigung wie der GdW nicht der Fall ist.
Die komplette Stellungnahme der GdW kann hier abgerufen werden.
30. Juni: Abrechnung/Rechnungslegung
Ist Ihr Verwalter seiner Verpflichtung zur Legung einer Abrechnung rechtzeitig und ausreichend nachgekommen?
Die vom Gesetz vorgegebene Abrechnungsperiode ist das Kalenderjahr. Der Verwalter ist verpflichtet, die Abrechnung jedem Wohnungseigentümer binnen sechs Monaten nach Ablauf der Abrechnungsperiode zu übermitteln (§ 34 Abs 1 WEG). Eine Abrechnung hat alle die Liegenschaft betreffenden Geldflüsse zu bezeichnen, alle Einnahmen- und Ausgabenposten detailliert anzugeben, damit der einzelne Wohnungseigentümer die ziffernmäßige Richtigkeit kontrollieren kann ...
Web-Relaunch
Willkommen auf unserer neuen Homepage!
Mit neuem GdW-Design und vielen neuen Funktionalitäten haben wir unsere Website an die Erwartungen unserer Besucher angepasst.Durch eine Neukonzeption der Inhalte bietet die Plattform nun nicht nur umfangreichere Informationen, sondern zeichnet sich insbesondere durch mehr Aktualität aus. Speziell für unsere Mitglieder wurde ein Login-Bereich geschaffen mit exklusiven Inhalten und Informationen.