Die GdW nimmt Stellung zur Bauordnungsnovelle 2021 Land Wien
Aktuelles | GdW
Bauordnungsnovelle 2021
Entwurf WEG-Novelle 2022
Die GdW nimmt Stellung zum Ministerialentwurf WEG-Novelle 2022.
Im Gedenken an den Vereinsgründer
In Dankbarkeit und mit großer Hochachtung denken wir an Herrn Prof. Dr. Josef Mentschl der im Oktober 2020 verstorben ist.
Er war der Gründer und jahrzehntelang die Seele der GdW, des gemeinnützigen Vereines „Gemeinschaft der Wohnungseigentümer“. Seine enorme Tatkraft und seine Zivilcourage werden uns Vorbild bleiben, um die Aufgaben des Vereines in seinem Sinne zu erfüllen.
Merkblatt Verwalterwechsel
Im Mitgliederbereich unter Sonderinformationen finden Sie neu ein Merkblatt zur Kündigung und Neubestellung des Verwalters.
Merkblatt Abrechnung
Im Mitgliederbereich unter Sonderinformationen finden Sie neu das Merkblatt Abrechnung zum Download.
COVID-19-Gesetze: Das Bundesministerium für Justiz gegenüber der GdW
Der Obmann der GdW hatte am 5. April 2020 das Bundesministerium für Justiz zu einer Mitteilung eingeladen, ob Wohnungseigentümer (wie Mieter) bei erheblicher Beeinträchtigung ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Betriebskosten, Heiz- und Warmwasserkosten sowie Rücklagenbeiträge an Verwalter NICHT zahlen müssten. Denn Frau Bundesministerin für Justiz hatte am 3. April 2020 im Nationalrat festgehalten, dass die Stundungsmöglichkeiten (für Mieter) auch die von diesen zu entrichtenden Betriebskosten umfassen.
Das Bundesministerium für Justiz hiezu: BMJ Stellungnahme
GdW Stellungnahme zur Stundung Wohnungsmieten in COVID-19 Gesetzen
Die GdW hat den Klubs der im Parlament vertretenen Parteien und BereichssprecherInnen Finanzen und Wohnen am 2. April 2020 folgende Äußerung übermittelt (in Vorbereitung auf die Sitzung des Nationalrats am 3. April 2020):
Merkblatt Mietzinsbildung
Das Merkblatt Mietzinsbildung wurde aktualisiert und steht für Mitglieder zum Download bereit.
Koalitionsverhandlungen zwischen Grünen und ÖVP
Was die GRÜNEN und die ÖVP der GdW versprochen haben
Stellungnahme zur WGG-Novelle
Die GdW hat zur geplanten Änderung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes eine Stellungnahme eingebracht.
Pleite eines Verwalters
Aus aktuellem Anlass die wesentlichen Tipps für Wohnungseigentümer bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Verwalter: Grundsätzlich beendet die Insolvenz das Verwaltungsverhältnis nicht. Oft besteht aber das Interesse der Miteigentümer das Vertragsverhältnis zu beenden. Eine fristlose Kündigung des Verwalters durch die Eigentümergemeinschaft ist möglich. Eine solche fristlose Kündigung ist an den Insolvenzverwalter zu richten. Diese fristlose Kündigung bedarf einer Begründung und eines Mehrheitsbeschlusses (zur Beschlussfassung siehe GdW-Informationen 2/2012 Seite 2ff und GdW-Informationen 1/2014 Seite 2ff). Der Beschlusswortlaut könnte z.B . wie folgt lauten: „Im Hinblick darauf, dass sich Ihre finanzielle Situation, wie aus der Insolvenzdatei ersichtlich ist, sehr schlecht darstellt, kündigt die Eigentümergemeinschaft in …. fristlos mit sofortiger Wirkung den mit Ihnen bestehenden Verwaltungsvertrag “.
Vermietung Altbaueigentumswohnung: Neue Richtwerte mit 1. April 2019
Die meisten Wohnungen in Gebäuden, die mit Baubewilligung bis zum 8. Mai 1945 erbaut wurden, dürfen nur zum Richtwertmietzins vermietet werden. Der „Richtwert“ ist ein für jedes Bundesland gesondert vorgegebener Eurobetrag. Die konkrete Wohnungsmiete wird mit wohnungsspezifischen Zu- und Abschlägen errechnet. Eine aktuelle Änderung der Richtwerte wird mit 1. April 2019 mietrechtlich wirksam (laut am 12. März 2019 ausgegebenem Bundesgesetzblatt – BGBl. II Nr. 70/2019). Wesentlich: Das Erhöhungsbegehren des Vermieters hat 14 Tage vor dem Zinstermin, ab dem der Vermieter die Erhöhung einfordern will, beim Mieter einzulangen.
Grundsätzlich zur Vermietung einer Eigentumswohnung: GdW-Informationen 3/2015 Seite 2ff und GdW-Informationen 4/2015 Seite 6ff.
Die neuen Richtwerte betragen: Burgenland € 5,30 Kärnten € 6,80 Niederösterreich € 5,96 Oberösterreich € 6,29 Salzburg € 8,03 Steiermark € 8,02 Tirol € 7,09 Vorarlberg € 8,92 Wien € 5,81.
Mietvertrag und Merkblatt Vermietung
Beim Abschluss eines Mietvertrages können zahlreiche Fehler passieren, die in der Folge teuer für den Vermieter werden. Rechtzeitige Beratung zahlt sich aus. Wir haben unser Muster eines Mietvertrages auf der Homepage erneuert. Für unsere Mitglieder steht das Vertragsmuster zum Download bereit. Auch das Merkblatt Vermietung wurde erneuert.
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Mit 25.05.2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Diese Änderung betrifft auch Wohnungseigentümer in vielfältigen Lebenslagen. Was jedoch nicht geändert wird, ist die Verpflichtung des Verwalters, die Adressen der Miteigentümer auf Aufforderung bekanntzugeben. Die Eigentümergemeinschaft ist eine Rechtsgemeinschaft. Daher besteht ein Anspruch auf Transparenz gegenüber den übrigen Miteigentümern. Die einzelnen Miteigentümer müssen die Möglichkeit haben, auch ohne Involvierung des Verwalters miteinander in Kontakt zu treten und Mehrheitsbeschlüsse zu fassen.