Der Gesetzentwurf zum Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 sieht auch eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 vor. Die GdW hat dazu wie folgt Stellung genommen:
Aktuelles | GdW
Stellungnahme zum Erbrechts-Änderungsgesetz 2015
Wohnrechtsnovelle 2015
Die Wohnrechtsnovelle 2015 ist beschlossen. Thema sind die nicht im Grundbuch eingetragenen Zubehörobjekte und die Erhaltung der Therme. Den Bericht finden Sie unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1211/
Damit ist klar, dass kein Wohnungseigentümer seinen Garten oder Stellplatz bzw sonstiges Zubehör verliert, wenn im Grundbuch nur die Topnummer der Wohnung genannt ist.
Wohnungseigentum: Fluch oder Segen?
Immer wieder erleben Käufer von Eigentumswohnungen böse Überraschungen und erkennen oft viel zu spät das Risikopotential ihrer Wohnung. Wir begleiten unsere Mitglieder auch in der Phase vor dem Kauf der Wohnung, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Thermische Sanierung
Wenn sich Wärmedämmung nicht rechnet
Der Weg zu günstigen Heizkosten ist teuer ...
Fenstertausch
Wer zahlt die Reparatur oder die Erneuerung der Fenster?
Jeder einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft?
RA Mag. Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gibt Antwort
Buch über Wohnungseigentum
„Wohnungseigentum – Geschichte und Gegenwart“
von Mag. Dr. phil. Josef Mentschl, erschienen im Verlag Österreich
Das Buch gibt einen guten Überblick über die Entwicklung des Wohnungseigentums und zeigt Missstände der Vergangenheit auf, die bis in die Gegenwart reichen. Für alle, die nicht an das Gute im Wohnungseigentum glauben (können).
Der Autor ist Gründer und langjähriger Obmann (1964-2009) der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Smart Meter-Zwang gefallen
Zum Thema Intelligente Messgeräte (smart meters) hatten die GdW-Informationen 2/2012 Seite 9 berichtet. Dem am 6. August 2013 kundgemachten Bundesgesetzblatt – BGBl. I Nr. 174/2013 kann eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010 – ElWOG 2010 entnommen werden. In § 83 Abs. 1 dieses Gesetzes ist vorgesehen, dass der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen hat.
Hausverwalter können mehr, als sie dürfen
Eine gute Hausverwaltung ist Goldes wert, eine schlechte ein echter Risikofaktor. Denn der Verwalter hat weitreichende Befugnisse, die sich im Außenverhältnis nicht einschränken lassen. (Die Presse, 25.3.2013)
Energieausweis NEU
Am 1. Dezember 2012 treten mit dem neuen Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) strengere Regeln für den Energieausweis in Kraft. Wer ab dann als Verkäufer oder Vermieter/Verpächter eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes keinen Energieausweis vorlegt, muss mit Sanktionen rechnen.
Bereits seit 2009 ist der Verwalter verpflichtet, im Rahmen der ordentlichen Verwaltung dafür zu sorgen, dass ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis für das gesamte Gebäude vorhanden ist, soweit nicht von allen Wohnungseigentümern anderes vereinbart oder von der Mehrheit der Wohnungseigentümer anderes beschlossen wird.
Korrektur GdW-Informationen Nr. 4 / 2012
In der Zeitschrift GdW-Informationen Nr. 4/2012 ist leider ein Tippfehler passiert, der in der Online–Version korrigiert ist.
Auf Seite 14 in der ersten Spalte 30. Zeile soll es richtig heissen: "Der Oberste Gerichtshof qualifiziert jede Änderung als Angelegenheit der außerordentlichen Verwaltung."
Kündigung des Verwalters
Ein Kündigungsbeschluss der Eigentümergemeinschaft ist dem Verwalter rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen. Ein formloser Zugang der Kündigungserklärung ist dafür ausreichend.
Die Kündigungserklärung muss bis 30. September bei der Verwaltung eingehen. Heuer ist der 30. September jedoch ein Sonntag, so dass eine entsprechende Zeitreserve eingeplant werden sollte. Ein Zugang am 1. Oktober ist zu spät.
Erhaltung und Instandhaltung
Die Nr. 1 der GdW-Informationen 2012 ist erschienen.
Die Zeitschrift beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem wichtigen Thema Erhaltung und Instandhaltung im Wohnungseigentum.
Dabei wird unter anderem auch das Spezialthema Fenster aufgegriffen.
Grundsätzlich sind Fenster ein Teil der Außenhaut (bei Kastenfenstern die Außenfenster) und damit von der Eigentümergemeinschaft zu erhalten ...
Ausführliche Details dazu finden Sie in der Nr. 1 der GdW-Informationen 2012, S. 4-5.
Mitglieder finden die Zeitschrift mit dem Leitartikel hier zum Download.
Vorausschau
Ist Ihr Verwalter seiner Verpflichtung zur Legung einer Vorausschau rechtzeitig und ausreichend nachgekommen?
Der Verwalter ist nach § 20 Abs 2 WEG zwingend verpflichtet, den Wohnungseigentümern bis spätestens zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode – dh bis 31.12. – auf die in § 24 Abs 5 WEG beschriebene Weise (Aushang im Haus und Zustellung an jeden Miteigentümer) eine Vorausschau zur Kenntnis zu bringen.
Aus der Vorausschau haben sich die in absehbarer Zeit notwendigen ... Erhaltungs- ... Verbesserungsarbeiten, die dafür erforderlichen Beiträge zur Rücklage sowie ... die Bewirtschaftungskosten und die sich daraus ergebenden Vorauszahlungen zu ergeben ...
Energieausweis
Die GdW nimmt Stellung zum Entwurf eines Energieausweis-Vorlage-Gesetzes 2012 – EAVG 2012
Die GdW tritt gegen eine verschärfte Haftung der Wohnungseigentümer durch das Energieausweisvorlagegesetz auf und dafür, den Verwalter stärker in die Pflicht zu nehmen, wenn er seinen Pflichten nicht nachkommt.
Die komplette Stellungnahme der GdW und der Gessetzesentwurf kann hier abgerufen werden.