Aktuelles | GdW
Nationalratswahl 2019
Wenn das Nichtstun alle anderen lähmt
GdW Berater RA DDr. Gebhard Klötzl in der „Presse“ – Immobilien Sa/So, 1./2. April 2017
„Nach derzeitiger Rechtslage gelten bei Beschlussfassungen die nicht abgegebenen Stimmen als Neinstimmen.“ Die Teilnahmslosigkeit vieler Wohnungseigentümer lähmt daher das Zustandekommen von Beschlüssen. Je größer die Wohnanlage und damit die Zahl der Eigentümer, desto schwerer kommen Beschlüsse zustande – vielfach auch gar nicht. Das nutzen manche Hausverwalter zu ihren Gunsten, weil sie davon ausgehen können, dass ihnen die Eigentümer nicht in die Quere kommen. Gibt es auch Abhilfe gegen dieses Vorgehen? „Es müsste die Möglichkeit einer abstimmungsneutralen Stimmenthaltung eingeführt werden“, meint Klötzl, um das Problem zu lösen. Außerdem wäre zu überlegen, bei großen Wohnanlagen ein Gremium wählen zu lassen, das die Mitspracherechte gegenüber der Verwaltung ausübt.
Wohnungseigentümer-Erfolg vor Verfassungsgerichtshof
„Die Presse“ berichtet in ihrer Ausgabe vom 11. Juli 2016 über eine am 8. Juli 2016 bekannt gewordene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) mit Bezug zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdW):
GdW Stellungnahme zur Grundstückswertverordnung
Die vielgepriesene Steuerreform 2015/2016 wird durch eine Vielzahl von Steuererhöhungen kompensiert, die insbesondere bei Übertragung von Immobilien festzustellen sind. Ein Verordnungsentwurf des Bundesministers für Finanzen („Grundstückswertverordnung 2016 – GrWV“) befasst sich mit näheren Umständen und Modalitäten für die Hochrechnung des Bodenwertes und die Ermittlung des Gebäudewertes als auch mit dem anzuwendenden Immobilienpreisspiegel samt Höhe eines Abschlages. Zu diesem Verordnungsentwurf hat die GdW im Begutachtungsverfahren am 1. Dezember 2015 folgende Stellungnahme abgegeben: Stellungnahme der GdW zur Grundstückswertverordnung 2016
Ein außergewöhnliches Rechnungslegungsverfahren
Artikel lesen: Ein außergewöhnliches Rechnungslegungsverfahren
Stellungnahme zum Erbrechts-Änderungsgesetz 2015
Der Gesetzentwurf zum Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 sieht auch eine Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes 2002 vor. Die GdW hat dazu wie folgt Stellung genommen:
Wohnrechtsnovelle 2015
Die Wohnrechtsnovelle 2015 ist beschlossen. Thema sind die nicht im Grundbuch eingetragenen Zubehörobjekte und die Erhaltung der Therme. Den Bericht finden Sie unter http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2014/PK1211/
Damit ist klar, dass kein Wohnungseigentümer seinen Garten oder Stellplatz bzw sonstiges Zubehör verliert, wenn im Grundbuch nur die Topnummer der Wohnung genannt ist.
Wohnungseigentum: Fluch oder Segen?
Immer wieder erleben Käufer von Eigentumswohnungen böse Überraschungen und erkennen oft viel zu spät das Risikopotential ihrer Wohnung. Wir begleiten unsere Mitglieder auch in der Phase vor dem Kauf der Wohnung, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Thermische Sanierung
Wenn sich Wärmedämmung nicht rechnet
Der Weg zu günstigen Heizkosten ist teuer ...
Fenstertausch
Wer zahlt die Reparatur oder die Erneuerung der Fenster?
Jeder einzelne Eigentümer oder die Gemeinschaft?
RA Mag. Sigrid Räth von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gibt Antwort
Buch über Wohnungseigentum
„Wohnungseigentum – Geschichte und Gegenwart“
von Mag. Dr. phil. Josef Mentschl, erschienen im Verlag Österreich
Das Buch gibt einen guten Überblick über die Entwicklung des Wohnungseigentums und zeigt Missstände der Vergangenheit auf, die bis in die Gegenwart reichen. Für alle, die nicht an das Gute im Wohnungseigentum glauben (können).
Der Autor ist Gründer und langjähriger Obmann (1964-2009) der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
Smart Meter-Zwang gefallen
Zum Thema Intelligente Messgeräte (smart meters) hatten die GdW-Informationen 2/2012 Seite 9 berichtet. Dem am 6. August 2013 kundgemachten Bundesgesetzblatt – BGBl. I Nr. 174/2013 kann eine Änderung des Elektrizitätswirtschafts- und –organisationsgesetzes 2010 – ElWOG 2010 entnommen werden. In § 83 Abs. 1 dieses Gesetzes ist vorgesehen, dass der Netzbetreiber den Wunsch eines Endverbrauchers, kein intelligentes Messgerät zu erhalten, zu berücksichtigen hat.
Hausverwalter können mehr, als sie dürfen
Eine gute Hausverwaltung ist Goldes wert, eine schlechte ein echter Risikofaktor. Denn der Verwalter hat weitreichende Befugnisse, die sich im Außenverhältnis nicht einschränken lassen. (Die Presse, 25.3.2013)
Energieausweis NEU
Am 1. Dezember 2012 treten mit dem neuen Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG 2012) strengere Regeln für den Energieausweis in Kraft. Wer ab dann als Verkäufer oder Vermieter/Verpächter eines Gebäudes oder eines Nutzungsobjektes keinen Energieausweis vorlegt, muss mit Sanktionen rechnen.
Bereits seit 2009 ist der Verwalter verpflichtet, im Rahmen der ordentlichen Verwaltung dafür zu sorgen, dass ein höchstens zehn Jahre alter Energieausweis für das gesamte Gebäude vorhanden ist, soweit nicht von allen Wohnungseigentümern anderes vereinbart oder von der Mehrheit der Wohnungseigentümer anderes beschlossen wird.