Wohnungseigentum von A – Z
Wohnungseigentum in Stichworten
Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.
Begriff | Definition |
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Solidarhaftung | Wenn Solidarhaftung vereinbart ist, haften sämtliche Schuldner für die Gesamtsumme (im Unterschied zur anteiligen Haftung, bei der jeder Schuldner nur für seinen Anteil haftet). Solidarhaftung zwischen den Miteigentümern besteht z.B. für die Dienstgeberabgaben zur Sozialversicherung, für Angestellte der Eigentümergemeinschaft und für Grundsteuern. Ansonsten besteht anteilige Haftung. |
Stapelparker | Siehe Parkwippe. |
Stiegensprecher | |
Stimmrecht | Jedem Miteigentümer kommt innerhalb der Eigentümergemeinschaft ein Stimmrecht zu, das nach seinen grundbücherlichen Anteilen gewichtet ist (GdW-Informationen 4/2023 Seite 14: Stimmrechtsbindung beim schriftlichen Umlaufbeschluss). Siehe Mehrheitsbeschluss |
Stimmrechtsausschluss | Wenn über ein Recht oder Rechtsverhältnis mit einem Miteigentümer abgestimmt wird, steht diesem Miteigentümer kein Stimmrecht zu. Gleiches gilt, wenn ein wirtschaftliches Naheverhältnis oder Familienangehörigkeit besteht. Bei Stimmrechtsausschlüssen ist die Mehrheit ohne Berücksichtigung der ausgeschlossenen Anteile zu berechnen (GdW-Informationen 4/2023 Seite 13: Stimmrechtsausschluss wegen Interessenkollision). |
Stimmrechtsvollmacht | Jeder Miteigentümer kann sein Stimmrecht durch eine Vollmacht übertragen. Eine allgemeine Vollmacht (auch eine „Generalvollmacht“) ist nicht ausreichend. Die Ausübung des Stimmrechts muss ausdrücklich genannt sein. Die Vollmacht darf nicht älter als drei Jahre sein, außer es handelt sich um eine Vorsorgevollmacht. |
Streitiges Gerichtsverfahren | Ist das Gerichtsverfahren, das aufgrund einer Klage abgeführt wird. |
Streupflicht | Siehe Schneeräumverpflichtung. |
Subverwalter | Der Verwalter ist berechtigt Vertreter („Subverwalter“) zu bestimmen, die für ihn tätig werden. |
Teilungsklage | Wenn schlichtes Miteigentum besteht, kann die Gemeinschaft des Eigentums durch Teilungsklage aufgehoben werden. Das Verfahren wird entweder durch Versteigerung der Liegenschaft oder durch Wohnungseigentumsbegründung beendet. |
Terrasse | Ist allgemeiner Teil der Liegenschaft, ebenso wie eine Dachfläche. Die Erhaltungspflicht für den Bodenbelag trifft den einzelnen Miteigentümer. Die Erhaltungspflicht für den darunterliegenden Bodenaufbau trifft die Eigentümergemeinschaft. |
Treuhänder | Treuhänder ist wer fremdes Vermögen verwaltet. Treuhandgelder sind Gelder, die einem Treuhänder anvertraut werden. Der Verwalter verwahrt das Vermögen der Eigentümergemeinschaft treuhändig. Bei der Abwicklung von Kaufverträgen wird ebenfalls ein Treuhänder bestellt. |
Übergabehonorar | Wenn ein Verwalter gekündigt wird, so stellt er oft Übergabehonorar in Höhe von drei Monatsentgelten in Rechnung. Das ist dann zulässig, wenn es im Verwaltervertrag vereinbart ist. |
Übergabeprotokoll | Wird üblicherweise bei der Übergabe von Wohnungen angefertigt. Wichtig ist es im Übergabeprotokoll alle Mängel anzuführen. Es sollte also vor Unterfertigung des Übergabeprotokolls das übergebene Objekt möglichst eingehend besichtigt werden. |
Übergabsauftrag | Wenn ein Objekt vermietet ist, besteht die Möglichkeit frühestens sechs Monate vor Beendigung des Vertrages einen gerichtlichen Übergabsauftrag zu beantragen. Dieser stellt dann einen Räumungstitel dar. |