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Wohnungseigentum von A – Z

 

Wohnungseigentum in Stichworten

 

Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.

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Begriff Definition
Wärmekosten
Wartung
Die Wartung von Einrichtungen und Anlagen innerhalb eines Wohnungseigentumsobjektes fällt in die Zuständigkeit des jeweiligen Wohnungseigentümers. Vom Verwalter werden aber üblicherweise Wartungsverträge für verschiedene Anlagen der Liegenschaft (z.B. Aufzugsanlagen) abgeschlossen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zum Abschluss von Wartungsverträgen. Der Umfang von Wartungsverträgen ist sehr unterschiedlich. Bei Vollwartungsverträgen sind üblicherweise auch kleine Reparaturen enthalten.
WBFG
Abkürzung für Wohnbauförderungsgesetz.
WEG
Abkürzung für Wohnungseigentumsgesetz.
Weisung

Die Eigentümergemeinschaft kann dem Verwalter durch Mehrheitsbeschlüsse Weisungen erteilen. Der Verwalter muss Weisungen befolgen, sofern diese nicht gesetzwidrig sind.

Wertsicherung
Widmung
Siehe Umwidmung.
Wiederkaufsrecht
Es kann in Verträgen vereinbart werden, dass der Kaufgegenstand vom Verkäufer zurückgekauft werden kann. Zugunsten von Wohnungseigentumorganisatoren sind Wiederkaufsrechte unzulässig und unwirksam.
Willensbildung
Wohnbauförderung
Siehe Förderung.
Wohnrecht
Ist ein dinglich eingeräumtes persönliches Servitutsrecht, mit dem jemandem das Recht eingeräumt wird ein Objekt ausschließlich zu bewohnen.
Wohnungseigentum
Ist das Miteigentum an einer Liegenschaft, verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Wohnungseigentumsobjekt. Wohnungseigentum kommt auf Grund einer Nutzwertfestsetzung durch Abschluss eines Wohnungseigentumsvertrages zustande. Es kann auch durch Richterspruch entstehen. Dies entweder aufgrund einer Teilungsklage eines Miteigentümers oder auch im Zuge der Auflösung des ehelichen Vermögens nach einer Scheidung.
Wohnungseigentümer

Ist der Eigentümer eines Wohnungseigentumsobjektes. Er ist mit seinen Anteilen im Grundbuch eingetragen. Bei seinem Anteil ist auch vermerkt, dass mit diesem Anteil Wohnungseigentum an einem bestimmten Objekt verbunden ist. Siehe Eigentümerpartnerschaft.

Wohnungseigentümergemeinschaft
Wohnungseigentumsbegründung
Ist ein Begriff für die Entstehung des Wohnungseigentums. Dazu ist eine entsprechende Vereinbarung (Wohnungseigentumsvertrag) notwendig, der auf die Nutzwertfestsetzung aufbaut.