Wohnungseigentum von A – Z
Wohnungseigentum in Stichworten
Ein umfangreiches Verzeichnis – zum Thema Wohnungseigentum von A wie „Abrechnungseinheit“ über M wie „Minderheitsrechte“ bis Z wie „Zustellbevollmächtigter“ – soll unseren Mitgliedern helfen, die richtigen Worte zu finden, und damit ihre Rechte auch effektiver durchzusetzen.
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Zustellbevollmächtigter | Vom Gericht wird im Außerstreitverfahren für die Zustellung an mehr als acht Miteigentümer ein Zustellbevollmächtigter festgesetzt. Dieser hat dann die Zustellung für alle Miteigentümer entgegenzunehmen. Zusätzlich erfolgt ein Aushang in jeder Stiege. Wenn ein Wohnungseigentümer seinen Wohnsitz im Ausland hat, ist er verpflichtet einen inländischen Zustellbevollmächtigten namhaft zu machen. Sollte ein Miteigentümer nicht wollen, dass die übrigen Miteigentümer seine Zustelladresse bekommen, so hat er ebenfalls die Möglichkeit einen Zustellbevollmächtigten bekannt zu geben. |
| Zustimmungsfiktion | Durch die Wohnrechtsnovelle 2022 (GdW-Informationen 1/2022 Seite 2ff und GdW-Informationen 2/2022 Seite 2ff) wurden privilegierte Maßnahmen festgelegt, für die eine Zustimmungsfiktion gilt, sodass ausnahmsweise die Nichtäußerung von Miteigentümern als Zustimmung zu werten ist. |
| Zutrittsgewährung | Jeder Miteigentümer ist verpflichtet zu seinem Objekt Zutritt zu gewähren, wenn das zur Behebung von Schäden an allgemeinen Teilen der Liegenschaft notwendig ist. |
| Zwangsversteigerung | Darunter versteht man die gerichtliche Versteigerung einer Liegenschaft aufgrund von Exekutionstiteln. Die Zwangsversteigerung dient der Hereinbringung von offenen Forderungen und ist zur Realisierung des Vorzugspfandrechtes notwendig, weil der Vorzugsrang nur für Forderungen zusteht, die in den letzten fünf Jahren vor Zuschlagserteilung entstanden sind (§ 27 WEG, § 216 EO, GdW-Informationen 2/2019 Seite 2ff: Die Zwangsversteigerung der Liegenschaft). |
| Zwangsvollstreckung | Ist die Durchsetzung von Exekutionstiteln durch das Gericht. |