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Zwangsversteigerung

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Begriff Definition
Zwangsversteigerung
Darunter versteht man die gerichtliche Versteigerung einer Liegenschaft aufgrund von Exekutionstiteln. Die Zwangsversteigerung dient der Hereinbringung von offenen Forderungen und ist zur Realisierung des Vorzugspfandrechtes notwendig, weil der Vorzugsrang nur für Forderungen zusteht, die in den letzten fünf Jahren vor Zuschlagserteilung entstanden sind (§ 27 WEG, § 216 EO, GdW-Informationen 2/2019 Seite 2ff: Die Zwangsversteigerung der Liegenschaft).