Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum
Begriff | Definition |
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Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum | Mit der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums verspricht ein Wohnungseigentumsorganisator dem Käufer, dass er ihm zukünftig Wohnungseigentum verschaffen wird. Siehe Anmerkung der Zusage des Wohnungseigentumsrechts. |