Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum | Mit der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums verspricht ein Wohnungseigentumsorganisator dem Käufer, dass er ihm zukünftig Wohnungseigentum verschaffen wird. Siehe Anmerkung der Zusage des Wohnungseigentumsrechts. |