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Wohnungseigentum

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Begriff Definition
Wohnungseigentum
Ist das Miteigentum an einer Liegenschaft, verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Wohnungseigentumsobjekt. Wohnungseigentum kommt auf Grund einer Nutzwertfestsetzung durch Abschluss eines Wohnungseigentumsvertrages zustande. Es kann auch durch Richterspruch entstehen. Dies entweder aufgrund einer Teilungsklage eines Miteigentümers oder auch im Zuge der Auflösung des ehelichen Vermögens nach einer Scheidung.