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Wartung

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Begriff Definition
Wartung
Die Wartung von Einrichtungen und Anlagen innerhalb eines Wohnungseigentumsobjektes fällt in die Zuständigkeit des jeweiligen Wohnungseigentümers. Vom Verwalter werden aber üblicherweise Wartungsverträge für verschiedene Anlagen der Liegenschaft (z.B. Aufzugsanlagen) abgeschlossen. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zum Abschluss von Wartungsverträgen. Der Umfang von Wartungsverträgen ist sehr unterschiedlich. Bei Vollwartungsverträgen sind üblicherweise auch kleine Reparaturen enthalten.