.

Vorläufiger Verwalter

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Vorläufiger Verwalter
Wenn für eine Eigentümergemeinschaft kein Verwalter bestellt ist, besteht die Möglichkeit, dass sowohl Miteigentümer als auch andere Personen, die ein rechtliches Interesse haben, einen Antrag auf Bestellung eines vorläufigen Verwalters beim zuständigen Bezirksgericht einbringen. Das Bezirksgericht bestellt dann einen Verwalter, der so lange Verwalter der Liegenschaft bleibt, bis mit Mehrheitsbeschluss ein anderer Verwalter bestellt ist.