Vorkaufsrecht
Begriff | Definition |
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Vorkaufsrecht | Ein Vorkaufsrecht kommt durch eine vertragliche Vereinbarung zustande. Dem Vorkaufsberechtigten wird damit das Recht eingeräumt anstatt eines anderen Käufers in einen Kaufvertrag einzutreten. Für die Eintragung im Grundbuch ist eine beglaubigte Unterfertigung notwendig. |