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Verjährung

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Begriff Definition
Verjährung
Bewirkt das Erlöschen der Durchsetzbarkeit eines Rechtes (z.B. der Gewährleistung). Die Verjährungsfrist beträgt für Forderungen des täglichen Lebens drei Jahre, kann aber auch 30 Jahre betragen. Forderungen zwischen Miteigentümern verjähren in 30 Jahren, wenn es sich um bereicherungsrechtliche Ansprüche handelt.