Urkundensammlung
Begriff | Definition |
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Urkundensammlung | Ist eine Sammlung von Urkunden, die Grundlage für Grundbucheintragungen waren. Diese wird beim zuständigen Bezirksgericht in der Grundbuchsabteilung geführt. Die Einsicht steht jedem offen. Es muss kein rechtliches Interesse bescheinigt werden. |