Unwirksamkeit von Vereinbarungen
Begriff | Definition |
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Unwirksamkeit von Vereinbarungen | Das Wohnungseigentumsgesetz regelt in § 38 WEG, dass bestimmte Vereinbarungen in Wohnungseigentumsverträgen und Kaufverträgen mit Wohnungseigentumsbewerbern unwirksam sind, weil diese dadurch beeinträchtigt werden. Dazu gehören in erster Linie Vorbehalte zugunsten des Wohnungseigentumsorganisators. |