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Unwirksamkeit von Vereinbarungen

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Begriff Definition
Unwirksamkeit von Vereinbarungen
Das Wohnungseigentumsgesetz regelt in § 38 WEG, dass bestimmte Vereinbarungen in Wohnungseigentumsverträgen und Kaufverträgen mit Wohnungseigentumsbewerbern unwirksam sind, weil diese dadurch beeinträchtigt werden. Dazu gehören in erster Linie Vorbehalte zugunsten des Wohnungseigentumsorganisators.