Unterjährigkeitszuschlag
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Unterjährigkeitszuschlag | Wird von der Versicherung für den Fall der vorzeitigen Kündigung des langfristig abgeschlossenen Versicherungsvertrages verrechnet. Damit wird der Rabatt für die längere Versicherungsdauer zurückgefordert. |