Umsatzsteuer
Begriff | Definition |
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Umsatzsteuer | Für die Eigentümergemeinschaft gibt es einen begünstigen Steuersatz, der dazu führt, dass für Objekte, die zu Wohnzwecken verwendet werden, 10% Umsatzsteuer und für alle anderen Objekte sowie für die Heizkosten 20% Umsatzsteuer anfällt. Jeder Miteigentümer hat die seinem Objekt entsprechende USt zu bezahlen, also Wohnungen 10% und Geschäftslokale und Garagen 20% (GdW-Informationen 4/2015 Seite 3). |