Parkwippe
Begriff | Definition |
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Parkwippe | Es handelt sich dabei um eine Vorrichtung, um zwei Fahrzeuge übereinander auf einem Abstellplatz unterzubringen. Hinsichtlich der Erhaltungsverpflichtung trifft den Miteigentümer, mit dessen Anteil Wohnungseigentum an einem Stellplatz auf einer Parkwippe verbunden ist, die Verpflichtung zur Erhaltung der Stellfläche. Der bewegliche Mechanismus ist jedoch allgemeiner Teil der Liegenschaft und fällt daher in die Erhaltungsverpflichtung der Eigentümergemeinschaft. Siehe Stapelparker. |