Nichtigkeit eines Beschlusses
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Nichtigkeit eines Beschlusses | Von einem nichtigen Beschluss oder „Nichtbeschluss“ spricht man dann, wenn nicht einmal der Anschein einer Beschlussfassung besteht (GdW-Informationen 3/2021 Seite 12f: Anschein eines Beschlusses/Nichtigkeit eines Beschlusses; GdW-Informationen 3/2020 Seite 14: Nichtiger Beschluss). |