Nichtigkeit des Wohnungseigentums
Begriff | Definition |
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Nichtigkeit des Wohnungseigentums | Nichtig ist eine Wohnungseigentumsbegründung dann, wenn diese zwingenden Grundsätzen der Nutzwertfestsetzung des Wohnungseigentums widerspricht, also z.B. dann, wenn an nicht wohnungseigentumsfähigen Objekten (wie einer Hausbesorgerwohnung) Wohnungseigentum begründet wurde, oder wenn die Abgeschlossenheit der Objekte nicht gegeben ist, weil der Weg zu einem Objekt durch ein anderes Objekt führt (GdW-Informationen 4/2017 Seite 8: Rechtsfolgen bei nichtigem Wohnungseigentum). |