Nachfinanzierung
Begriff | Definition |
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Nachfinanzierung | Nachträgliche Darlehensaufnahme durch den Wohnungseigentumsorganisator. Diese ist nur zulässig, wenn diese schriftlich vereinbart war und kein Fixpreis vereinbart war (§ 41 WEG). Bei Insolvenz des Wohnungseigentumsorganisators entscheidet die nach Köpfen berechnete Mehrheit der Wohnungseigentumsbewerber (§§ 44, 52 Abs. 1 Z 11 WEG). |