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Mindestrücklage

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Begriff Definition
Mindestrücklage
Die Mindestrücklage beträgt seit 01.01.2024 € 1,06 pro Quadratmeter Wohnnutzfläche. Der so errechnete Betrag der Gesamtliegenschaft ist entsprechend dem gesetzlichen Aufteilungsschlüssel auf sämtliche Miteigentümer aufzuteilen. Diese Mindestrücklage darf nur unterschritten werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen (beispielsweise Neuerrichtung des Gebäudes, durchgreifende Sanierung, Erreichung einer besonderen Höhe der Rücklage, etc.).