Minderheitsrechte
Begriff | Definition |
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Minderheitsrechte | Das Wohnungseigentumsgesetz sieht zahlreiche Rechte der einzelnen Miteigentümer vor, die diese auch ohne die übrigen Miteigentümer ausüben können z.B. Antrag auf Ersetzung der Zustimmung, Antrag auf Rechnungslegung, Antrag auf Festsetzung der Höhe der Rücklage, Antrag auf Durchführung notwendiger Erhaltungsarbeiten, Antrag auf Bestellung eines Verwalters, Antrag auf Abschluss einer angemessenen Feuer- und Haftpflichtversicherung etc. (GdW-Informationen 3/2012 Seite 2ff). |