Mehrheitsbeschluss
Begriff | Definition |
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Mehrheitsbeschluss | Der Mehrheitsbeschluss ist die Form der Meinungsbildung innerhalb der Eigentümergemeinschaft. Ein Mehrheitsbeschluss kommt zustande, wenn entweder mehr als 50% der Miteigentümer (berechnet nach den Liegenschaftsanteilen) für den Beschlussgegenstand stimmen, oder wenn mehr als 2/3 der abgegebenen Stimmen erreicht werden, die auch gemeinsam mindestens 1/3 aller Anteile der Liegenschaft ausmachen. Bei der Fassung eines Mehrheitsbeschlusses sind Formerfordernisse einzuhalten. Siehe auch Beschlussfassung. |