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Kauf

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Begriff Definition
Kauf

Ist der entgeltliche Erwerb. Ziel eines Kaufes ist der Erwerb von Eigentum, wozu es einerseits einer Parteieneinigung, andererseits der Übergabe des Objektes bedarf. Bei unbeweglichen Gegenständen ist die Eintragung im Grundbuch erforderlich um Eigentum zu erwerben (GdW-Informationen 2/2014 Seite 2ff: Kauf einer (gebrauchten) Eigentumswohnung; GdW-Informationen 1/2018 Seite 6ff: Kaufoption von Wohnungen gemeinnütziger Bauvereinigungen; GdW-Informationen 2/2018 Seite 5ff: Kauf vom Bauträger).