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Hausverwalter

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Begriff Definition
Hausverwalter

Der Hausverwalter ist Vertreter der Eigentümergemeinschaft im Außenverhältnis. Seine Vertretungsmacht kann im Verhältnis zu Dritten nicht beschränkt werden. Im Innenverhältnis zwischen der Eigentümergemeinschaft und dem Hausverwalter ist eine Beschränkung der Vollmacht aber möglich. Für die Einbringung einer Klage gemäß § 27 WEG ist keine gesonderte Bevollmächtigung notwendig. Wenn ein Fremdverwalter bestellt wird, muss dieser über eine aufrechte Gewerbeberechtigung verfügen (GdW-Informationen 4/2023 Seite 2ff: Was macht eigentlich der Verwalter?). Siehe Beschränkung der Verwaltervollmacht, Fremdverwaltung.