.

Hauptmietzinsreserve

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Hauptmietzinsreserve

Die Bildung der Hauptmietzinsreserve ist im MRG vorgesehen. Die Hauptmietzinsreserve ist eine fiktive Summe, die sich aus der Differenz zwischen Mieteinnahmen und damit zu bestreitenden Ausgaben zur Erhaltung und Verbesserung des Hauses ergibt (§ 18 Abs. 1, § 20 Abs. 2 MRG), dies für den Zeitraum von zehn Jahren. Ein Verzicht auf die anteilige Hauptmietzinsreserve bei Wohnungskauf kann zu Nachforderungen führen. Streng zu unterscheiden davon ist die Rücklage gem. WEG, weil die Rücklage tatsächlich vorhandenes Vermögen der Eigentümergemeinschaft ist. Im Unterschied zur Rücklage muss die Hauptmietzinsreserve nicht auf einem Konto vorhanden sein.