Haftungsgemeinschaft
Begriff | Definition |
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Haftungsgemeinschaft | Die Eigentümergemeinschaft ist eine Haftungsgemeinschaft. Es ist vorgesehen, dass Miteigentümer anteilig für Zahlungsausfälle anderer Miteigentümer aufzukommen haben. Besichert ist die Rückforderung durch das Vorzugspfandrecht (GdW-Informationen 2/2011 Seite 2ff: Haftung). |