Grunderwerbssteuer
| Begriff | Definition | 
|---|---|
| Grunderwerbssteuer |  Beim Ankauf von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen muss Grunderwerbssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Diese beträgt beim Kauf 3,5% der Gegenleistung. Im Familienkreis und bei unentgeltlicher Übertragung gibt es Sonderbestimmungen.  |