Grunderwerbssteuer
Begriff | Definition |
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Grunderwerbssteuer | Beim Ankauf von Liegenschaften oder Liegenschaftsanteilen muss Grunderwerbssteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Diese beträgt beim Kauf 3,5% der Gegenleistung. Im Familienkreis und bei unentgeltlicher Übertragung gibt es Sonderbestimmungen. |