Gerichtsgebühren
Begriff | Definition |
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Gerichtsgebühren | Bei Verfahrenseinleitung fallen Gerichtsgebühren an, die vom Antragsteller oder der klagenden Partei zu bezahlen sind. Die Höhe variiert je nach dem gegenständlichen Streitwert. Über die endgültige Kostentragung entscheidet der Richter. |