Gemeinschaftsordnung
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Gemeinschaftsordnung | Eine Gemeinschaftsordnung entsteht durch einstimmige schriftliche Vereinbarung der Eigentümergemeinschaft (gem. § 26 WEG). Es können Organe der Eigentümergemeinschaft geschaffen werden, auch die Regeln über die Meinungsbildung können abgeändert werden. Den geschaffenen Organen kommt keine Vertretungsbefugnis für die Eigentümergemeinschaft zu. |