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Gefahr im Verzug

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Begriff Definition
Gefahr im Verzug
Ist dann gegeben, wenn Gefahr für Leib, Leben, Bausubstanz, sowie sonstige Sachen besteht und kein Aufschub der Arbeiten möglich ist. In solchen Fällen ist der Verwalter von seiner Verpflichtung mehrere vergleichbare Angebote einzuholen befreit und hat unmittelbar Aufträge zur Beseitigung der Gefahr zu vergeben. Jeder Miteigentümer ist verpflichtet der Verwaltung Schäden zu melden. Von der Baubehörde können Bauaufträge erlassen werden oder auch Sofortmaßnahmen umgesetzt werden (GdW-Informationen 4/2018 Seite 12: Wohnungseigentümer prüfen Verwalterargumentation Gefahr in Verzug).