Gebäudeversicherung
Begriff | Definition |
---|---|
Gebäudeversicherung | Der Verwalter ist verpflichtet für das Gebäude eine ausreichende Versicherung abzuschließen. Die jedenfalls notwendigen Versicherungssparten sind Feuer- und Haftpflichtversicherung. Darüber hinaus werden oft Versicherungen gegen Sturmschaden und Leitungswasser abgeschlossen. Die Versicherungsprämien werden über die Betriebskosten verrechnet. Die Abwicklung der durch die Versicherung gedeckten Schäden wird durch den Verwalter besorgt. Davon zu unterscheiden ist die Haushaltsversicherung (GdW-Informationen 3/2014 Seite 13ff). |