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Fruchtgenussrecht

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Begriff Definition
Fruchtgenussrecht

Das Fruchtgenussrecht ist ein persönliches Servitutsrecht, das jemandem eingeräumt werden kann, womit dieser das Recht erwirbt, das Objekt sowohl selbst zu bewohnen, als auch zu vermieten. Dem Fruchtgenussberechtigten kommen Verwaltungsrechte zu, also auch das Stimmrecht in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft (GdW-Informationen 2/2019 Seite 12: Mietvertrag mit Fruchtnießer; GdW-Informationen 4/2017 Seite 14: zur Stellung des Fruchtgenussbrechtigten).