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Fremdverwaltung

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Begriff Definition
Fremdverwaltung
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Miteigentümer die Verwaltung der Liegenschaft übernimmt. Wenn eine liegenschaftsfremde Person (also in der Regel ein Immobilienverwalter) zum Verwalter bestellt wird, spricht man auch von Fremdverwaltung (GdW-Informationen 4/2023 Seite 2ff: Was macht eigentlich der Verwalter?).