Erteilung des Zuschlags
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Erteilung des Zuschlags | Darunter versteht man den Gerichtsbeschluss, mit dem einem Bieter der Erwerb der Liegenschaft in einer Versteigerung genehmigt wird (GdW-Informationen 2/2019 Seite 2ff: Die Zwangsversteigerung der Liegenschaft). |