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Ernster Schaden eines Hauses

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Begriff Definition
Ernster Schaden eines Hauses
Ist ein Schaden, der Leib, Leben, oder Bausubstanz bedroht. Bei Vorliegen ernster Schäden eines Hauses ist der Verwalter verpflichtet die notwendigen Erhaltungsarbeiten zu beauftragen. Nicht jeder ernste Schaden eines Gebäudes bedeutet aber, dass Gefahr im Verzug vorliegt und unverzüglich auch ohne vergleichende Kostenvoranschläge Aufträge vergeben werden müssen.