Erlöschen des Wohnungseigentums
Begriff | Definition |
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Erlöschen des Wohnungseigentums | Wohnungseigentum erlischt durch eine einvernehmliche Aufhebung des Wohnungseigentums durch sämtliche Miteigentümer einer Liegenschaft. Davon zu unterscheiden ist die Nichtigkeit des Wohnungseigentums. |