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Erlöschen des Wohnungseigentums

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Begriff Definition
Erlöschen des Wohnungseigentums
Wohnungseigentum erlischt durch eine einvernehmliche Aufhebung des Wohnungseigentums durch sämtliche Miteigentümer einer Liegenschaft. Davon zu unterscheiden ist die Nichtigkeit des Wohnungseigentums.