Erlöschen des Wohnungseigentums
| Begriff | Definition |
|---|---|
| Erlöschen des Wohnungseigentums | Wohnungseigentum erlischt durch eine einvernehmliche Aufhebung des Wohnungseigentums durch sämtliche Miteigentümer einer Liegenschaft. Davon zu unterscheiden ist die Nichtigkeit des Wohnungseigentums. |