Erbteilungsübereinkommen
Begriff | Definition |
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Erbteilungsübereinkommen | Eine Vereinbarung der Erben und/oder Vermächtnisnehmer über die Aufteilung des Nachlassvermögens nennt man Erbteilungsübereinkommen. Dadurch kann eine Vereinbarung getroffen werden, die vom gesetzlichen Erbrecht und vom Testament abweicht (GdW-Informationen 1/2023 Seite 14: Erbteilungsklage auf Aufhebung der Erbengemeinschaft). |