Erbrecht
Begriff | Definition |
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Erbrecht | Wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten im Erbrecht bestehen dann, wenn eine Eigentümerpartnerschaft besteht. Eine weitere erbrechtliche Besonderheit liegt darin, dass nicht mehr als zwei Personen gemeinsam Eigentümer eines Wohnungseigentumsobjekts sein können. Erben können grundsätzlich beliebig viele Personen sein, bei einer Eigentumswohnung jedoch nur eine Person oder zwei Personen zu gleichen Teilen. |