Eigentümergemeinschaft
Begriff | Definition |
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Eigentümergemeinschaft | Der Eigentümergemeinschaft kommt Rechtspersönlichkeit in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft zu. Sie wird aus sämtlichen Miteigentümern gebildet, ist aber von der Summe der Miteigentümer zu unterscheiden. Nach außen hin wird die Eigentümergemeinschaft durch den Verwalter vertreten. Die beschränkte Rechtsfähigkeit führt immer wieder zu Abgrenzungsproblemen (GdW-Informationen 4/2017 Seite 2ff: Die unsterbliche Eigentümergemeinschaft). |